[size=150] Kürzlich wurden erste Stimmen laut die behaupten, die GEZ würde gegen Artikel 20 Absatz vier des Grundgesetzes verstoßen. Kann man die Gebühreneinzugzentrale (GEZ) so tatsächlich abschaffen?
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist eine öffentlich-rechtlich organisierte Verwaltungsgemeinschaft diverser Rundfunkanstalten. Wird man diese Behörde mithilfe des Grundgesetzes beseitigen können? Autor Bernd Höcker glaubt, dass es möglich sei. Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes lautet: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Journalist und GEZ-Kritiker Bernd Höcker geht die einzelnen Tatbestandsmerkmale durch, um zu prüfen, ob der Widerstand gegen die GEZ gerechtfertigt ist. Seiner Meinung nach beseitigt die GEZ in vielfacher Hinsicht die Ordnung und verstößt gegen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Rundfunkgebührenbeauftragten werden bei ihrer Jagd nach Schwarzsehern pro Erfolgsfall bezahlt. Laut Art 33 Abs. 4 GG dürfen hoheitsberechtigte Befugnisse nur Personen anvertraut werden, die dem öffentlichen Dienst angehören. Personen könnten demnach nicht auf freiberuflicher Basis oder als Angestellte mit einer Kopfpauschale entlohnt werden. Herr Höcker sieht in zahlreichen Einzelfällen der GEZ auch das Rechtsstaatsprinzip nicht mehr als gewahrt an. Die erfolgte Abmahnung gegen seine Webseite sieht er als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Er hätte rückwirkend nach über zwei Jahren seine Berichterstattung über seine Zwangsanmeldung aus dem Netz entfernen müssen. Sechzig Tage Gefängnis sollte auf Antrag des NDR ein anderer Bürger erhalten, weil er öffentlich seine Sendeanstalt als „raffgierige Propagandaanstalt“ bezeichnete.
Der Hamburger Journalist Höcker sieht insbesondere den Wettbewerb zwischen den öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern bedroht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren würden gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, wonach die Freiheit des einen nicht die Freiheit des anderen bedrohen oder zerschlagen darf. Die Privatsender haben aber keinen Anspruch auf sieben Milliarden Euro Gebühren jährlich. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten verfügen sogar über eine sogenannte "Bestandsgarantie". Sie können theoretisch gesehen nicht in Konkurs gehen, egal wie gut oder schlecht sie wirtschaften. Bei der privaten Konkurrenz bleibt kaum Luft zum atmen übrig. Betrachtet man die Einschaltquoten, so liegen diese bei den Zuschauern dennoch weit vorne.
Abhilfe egal aus welcher Richtung ist nicht in Sicht. Weder die Politik, die Justiz, jegliche Behörden, Polizeibeamte oder Staatsanwälte waren bisher bereit, an der bestehenden Situation etwas zu ändern. Da auch Volksentscheide, Petitionsausschüsse, die Rundfunkanstalten selbst oder das Bundesverfassungsgericht nichts an den Gegebenheiten rütteln werden, ist keine Abhilfe möglich. Dementsprechend hätten alle Deutschen das Recht zum Widerstand. Dieser könnte in vielfacher Art durchgeführt werden. Von der Anforderung einer Dateneinsicht, dem Gang zur Landtagswahl in NRW, dem Schreiben von öffentlichen E-Mails bis zum simplen Abmelden der Geräte werden zahlreiche Wege aufgezeigt, um seinen Widerstand zum Ausdruck zu bringen. Vorgeschlagen werden aber auch härtere Gangarten wie die Erstattung von Strafanzeigen, Beschwerden bei den Staatskanzleien oder der Versand von Käse an die Rundfunkanstalten.
Alles Käse oder hat der juristische Einwand Aussicht auf Erfolg? Egal ob die GEZ tatsächlich gesetzeskonform ist und welchen der zehn vorgeschlagenen Wege man einschlagen möchte. Es ist durchaus sinnvoll, ein paar Minuten über den Sinn oder Unsinn dieser Einrichtung nachzudenken. Einfach nur jeden Monat aufs Neue die Zeche zu bezahlen erscheint auf Dauer nicht genug. Schon Bertold Brecht sagte einst: "Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht."